Derzeit sind neben den 27 Mitgliedsstaaten der EU auch die Länder Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und das Vereinigte Königreich beteiligt.

Als nationale ERASMUS+ Agentur koordiniert der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) die EU-Fördergelder und gibt diese auch an die beteiligten deutschen Hochschulen weiter.

Grundlage für die Austauschaktivitäten im ERASMUS+ Programm ist das "ERASMUS+ Inter-institutional Agreement". Dieser Vertrag wird zwischen Fachbereichen zweier europäischer Hochschulen geschlossen. Im Vertrag sind die fachspezifischen Austauschzahlen und -dauern der Studien-, Lehr- und Hospitationsmobilitäten vereinbart. Außerdem sind in den Verträgen unter anderem Ansprechpartner, Fristen oder Sprachvoraussetzungen genannt.

Als grundsätzliche Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags und damit die Teilnahme am ERASMUS+ Programm müssen die betreffenden Hochschulen eine gültige ERASMUS Charta für Higher Education (ECHE) besitzen. Aktuell hat die FH Münster rund 170 ERASMUS+ Verträge mit zahlreichen Partnerhochschulen in Europa.

Das ERASMUS+ Programm an der FH Münster umfasst die folgenden Mobilitätsmöglichkeiten:

  • ERASMUS+ Studierendenmobilität Studium und Praktikum
  • ERASMUS+ Lehraufenthalte
  • ERASMUS+ Mitarbeitermobilität

Die Anbahnung von neuen ERASMUS+ Partnerschaften kann ggf. durch Mittel aus ERASMUS+ gefördert werden.



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