Zur zentralen Aufgabe der Fachbereichskoordinator*innen gehört die Auswahl der ERASMUS+ Studierenden (Outgoings).
Die Auswahlkriterien müssen nach den Vorgaben des DAAD transparent, fair, ausgewogen, kohärent und nachvollziehbar sowie vollständig dokumentiert sein und sind allen potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern und weiteren am Auswahlverfahren beteiligten Parteien mitzuteilen. Kriterien können z.B. sein: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz oder Motivation. Hierzu sollten die Studierenden einen Notenspiegel, ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf und einen Nachweis ihrer sprachlichen Kompetenz einreichen.
Den genauen Zeitpunkt der Auswahl kann die Ansprechperson am Fachbereich festlegen. Als Auswahlzeitpunkt bietet sich die Monate Dezember und Januar, da die Anmeldefristen für das Wintersemester an den meisten Partnerhochschulen im Frühjahr liegen. Die Anmeldefrist zur Förderung im ERASMUS+ Programm im International Office endet am 1. März.
Das International Office erhält die Fördergelder vom DAAD für das komplette akademische Jahr (Winter- und Sommersemester), so dass für die ERASMUS+ Studierenden sowohl für Winter- als auch Sommersemester der 1. März als einzige Frist im Jahr gilt.
Die Studierenden melden sich mittels des "Anmeldeformulars" zur Förderung an, das von der Ansprechperson am Fachbereich unterzeichnet werden muss. Mit dieser Unterschrift wird schriftlich die Zusage zur Teilnahme am Austausch erteilt.
Das Zuschussvergabeverfahren für ERASMUS+ ist öffentlich bekannt zu geben und muss klare Hinweise zu Förder-, Ausschluss-, Auswahl- und Vergabekriterien enthalten. Die Bewerbungs- und Förderkriterien sind (für den möglichen Teilnehmerkreis zugänglich) zu veröffentlichen. Diese Kriterien gelten auch für Zero Grant-Geförderte (Personen, die an ERASMUS+ ohne ERASMUS+ Zuschuss teilnehmen) und sind diesen ebenfalls mitzuteilen. Zusätzlich ist eine Dokumentation der Auswahlkriterien nebst Gründen bei abgelehnten Bewerbern zu führen. Basierend auf dem Ergebnis der Auswahl sollte gleichzeitig eine Reserveliste erstellt werden, welche zu einem späteren Zeitpunkt im Falle von Absagen oder bei Erhalt zusätzlicher Mittel zum Tragen kommen kann.
Bitte lassen Sie die vollständige Bewerber- und Auswahlliste unterzeichnet dem International Office bis zum 01. März zukommen.